Das Jugendzentrum ist für Jugendliche von 12- 21 Jahren öffentlich zugänglich und daher kein Ort für Erwachsene und Kinder.
Von BesucherInnen, die das 22. Lebensjahr vollendet haben, wird erwartet, dass sie im Jugendzentrum eine Vorbildfunktion für jüngere BesucherInnen einnehmen. Ist es ihnen möglich, diese Rolle zu erfüllen, ist ein Aufenthalt im Jugendzentrum weiterhin möglich.





